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Urlaub mit Hund in Frankreich

Urlaub mit Hund in Frankreich

Wissenswertes über Urlaub mit Hund in Frankreich

Das flächenmäßig größte Land in Westeuropa ist Frankreich. Es grenzt an Belgien und Luxemburg im Nordosten, an Deutschland und die Schweiz im Osten, an Italien im Südosten sowie an Spanien im Südwesten. Im Süden grenzt Frankreich zudem an das Mittelmeer, während es im Westen eine lange Küstenlinie zum Atlantik aufweist. Im äußersten Norden trennt der Ärmelkanal das französische Festland von Großbritannien. Nicht nur wegen der exzellenten Küche, sondern auch aufgrund zahlreicher kultureller und landschaftlicher Highlights gehört Frankreich mittlerweile zu den beliebtesten Reisezielen auf dem europäischen Kontinent.

Beliebte Reiseregionen in Frankreich mit Hund

Das beliebteste Reiseziel in Frankreich ist die Hauptstadt Paris, die zu den angesagtesten Metropolen der Welt gehört. Ebenso gern besucht von Touristen mit Hund werden die Regionen des Elsass im Nordosten oder die Bretagne im Westen des Landes. Während erstere vor allem durch die Elsässische Weinstraße bekannt geworden ist – die mit einem Hund erkundet werden kann –, begeistert die Bretagne mit schroffen Küsten und einer abwechslungsreichen Hügellandschaft. Hier zählen die Halbinsel Saint Malo mit dem historischen Stadtkern oder das Gezeitenkraftwerk Rance bei Saint-Malo als wahre Highlights für Reisende mit Hund. Im Südosten von Frankreich bildet die Insel Korsika im Mittelmeer einen wichtigen Tourismusort. Besichtige hier mit Deinem Hund die wunderbaren Klippen des Cap Corse oder nutzen das Wander- und Kletterparadies der Insel zum Verweilen.

Einreisebestimmungen für Hunde in Frankreich

Für Einreisen mit Hund in Frankreich gelten die EU-Einreisebestimmungen. Demnach müssen Hundehalter den EU-Heimtierausweis mitführen, wollen sie in Frankreich Urlaub machen. Es gilt hier sowohl der neue Ausweis seit Dezember 2014 als auch der alte Heimtierausweis. Weiterhin muss ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein oder eine Tätowierung aufweisen, wenn diese vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde. Sie sollte eindeutig lesbar sein. Zudem musst Du nachweisen können, dass Dein Hund bei der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens zwölf Wochen alt war und die Impfung von einem ausgewiesenen Tierarzt erfolgte. Diese Impfung gilt bis zum Ablauf der Impfschutzdauer. Im Anschluss sollten Wiederholungsimpfungen erfolgen. Diese gelten jedoch als Erstimpfungen, wenn sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der ersten Impfung erfolgten. Du kannst erst dann mit Deinem Hund in Frankreich einreisen, wenn die Impfung mindestens 21 Tage in der Vergangenheit liegt und das empfohlene Impfprotokoll erfüllt wurde. Du darfst maximal fünf Hunde mit in den Urlaub nach Frankreich nehmen.

Einreisebestimmungen für Welpen und junge Hunde in Frankreich

In Frankreich dürfen keine Welpen einreisen, die jünger als 15 Wochen sind. Zudem dürfen junge Hunde seit Anfang 2015 einzig mit einem gültigen Nachweis der Tollwutimpfung einreisen.

Verbotene Hunderassen beim Urlaub in Frankreich

In Frankreich gibt es zwei Kategorien von Hunden, die nicht ins Land einreisen dürfen. Zur ersten Kategorie gehören Hunde ohne offizielle Stammbaumpapiere, deren äußeres Erscheinungsbild mit den Hunderassen American Staffordshire Terrier bzw. Pittbul, Mastiff bzw. Burbull sowie Tosa übereinstimmt. Die zweite Kategorie der verbotenen Hunde bilden reinrassige Hunde des Typus American Staffordshire Terrier, Mastiff und Tosa. Deinem Hund wird hier nur dann die Einreise gewährt, wenn er in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Er sollte während des Urlaubs in Frankreich an der Leine geführt werden und zudem einen Maulkorb tragen. Beachte, dass solch ein Hund in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln nicht erlaubt ist.